Dorfladen-Wissen

Versicherung im Dorfladen: Ein FAQ für Vorstand und Ehrenamt

Wer in einem Dorfladen Ehrenamtliche koordiniert, steht vor einem Versicherungs-Flickenteppich. Dieses FAQ erklärt praxisnah, wer bei Unfall und Schaden haftet, welche Lücken bleiben und wie der Vorstand den Schutz organisiert. Mit Checklisten und Mustertexten zum direkten Verwenden.

~50 Ehrenamtliche
0 € gesetzl. Schutz
72 h Meldefrist
Versicherung im Dorfladen: Ein FAQ für Vorstand und Ehrenamt

Ehrenamtliche stemmen den Laden, die Café-Abende und die Tortensonntage. Sie werden politisch gefordert, gelobt und gefeiert. Beim Thema Versicherung stehen sie plötzlich allein da, während Ehrenamtliche in städtisch getragenen Begegnungsstätten selbstverständlich abgesichert sind. Dieses FAQ erklärt die Lage sachlich, benennt den Widerspruch klar und liefert Checklisten für den Vereinsalltag.

01 Das Paradox: Gleiche Bedeutung, ungleicher Schutz
„Der Dorfladen in Roringen hat für mich die gleiche Bedeutung wie das Stadtteilbüro Leineberg oder das Weststadtzentrum. Es ist eben die Begegnungsstätte für den Ortsteil."
Petra Broistedt, Oberbürgermeisterin der Stadt Göttingen, Neujahrsempfang des Ortsrats in Roringen

Wir nehmen die Oberbürgermeisterin beim Wort. Wenn der Dorfladen die gleiche Bedeutung hat wie das Leine- oder Weststadtzentrum, dann müssen die Ehrenamtlichen bei uns auch gleichwertig abgesichert sein. Genau das sind sie heute nicht.

In einem städtischen Begegnungszentrum arbeitende Helfer:innen sind automatisch über den Gemeindeunfallversicherungsverband Hannover (GUVH) gesetzlich unfallversichert. Die gleichen Menschen, die ein paar Kilometer weiter im vereinsgeführten Dorfladen die gleiche Aufgabe erfüllen, sind es nicht. Der Grund ist rein formalistisch: Träger ist ein Verein, nicht die Kommune. Für die Arbeit im Alltag macht das keinen Unterschied. Für den Schutz im Ernstfall schon.

Diese Ungleichbehandlung akzeptieren wir nicht als unveränderliche Tatsache. Wir halten sie für politisch korrekturbedürftig, und dieser Artikel ist Teil unseres Beitrags zu einer Klärung.

02 Der gefährliche Irrtum zur gesetzlichen Unfallversicherung

Viele Vorstände von Bürger- und Dorfläden glauben, ihre Ehrenamtlichen seien automatisch über die kommunale Unfallkasse gesetzlich unfallversichert. Für Niedersachsen wäre das der GUVH. Diese Annahme ist in der Praxis meistens falsch.

Die Stadt Göttingen und der GUVH haben auf eine interfraktionelle Anfrage der SPD- und CDU-Fraktionen im Göttinger Stadtrat ausdrücklich klargestellt: Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über die Kommune besteht für den Roringer Dorfladen nicht. Allein die Kenntnis der Kommune, ihre Billigung oder der offenkundige Nutzen des Vereins für die dörfliche Daseinsvorsorge reichen nicht aus, um den Schutz automatisch herzustellen. Der Dorfladen wird als eigenständiges, privatrechtliches Vorhaben eingestuft und nicht als Projekt im unmittelbaren städtischen Auftrag.

Die Originaldokumente (die Anfrage der Fraktionen und die offizielle Antwort der Stadtverwaltung) sind auf Anfrage beim Vorstand einsehbar.

Was dieser Bescheid konkret bedeutet

Eine Ehrenamtliche, die gleichzeitig im Stadtteilbüro Leineberg und im Roringer Dorfladen hilft, ist an zwei Tagen pro Woche über den GUVH gesetzlich unfallversichert und an den anderen Tagen nicht. Die Tätigkeit selbst ist nahezu identisch: Menschen ansprechen, Raum organisieren, Angebote möglich machen. Nur der Träger unterscheidet sich. Genau hier liegt der Widerspruch, den wir sichtbar machen wollen. Eine politische Aussage der Oberbürgermeisterin auf dem Neujahrsempfang reicht nicht aus, um die rechtliche Schutzlücke zu schließen. Das wissen wir. Wir nutzen das Zitat trotzdem, um festzuhalten: Die Stadt selbst sieht die gleiche Bedeutung. Dann soll sie auch den gleichen Schutz ermöglichen.

03 Wer ist dann zuständig? Der niedersächsische Flickenteppich

Weil die kommunale Unfallkasse ausfällt, greift in Niedersachsen eine gestufte Zuständigkeit. Sie ist kompliziert, uneinheitlich und für einen ehrenamtlichen Vorstand kaum durchschaubar, ohne Fachberatung.

Stufe 1: Die Berufsgenossenschaften

Primär zuständig für Dorfläden sind die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) oder die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW). Hier gibt es große Unterschiede: Während bestimmte gewählte Ehrenamtsträger bei der VBG für geringe Beiträge absicherbar sind, stufen andere BGs Helfer oft unternehmerähnlich ein, was jährlich hohe freiwillige Beiträge pro Person bedeuten kann.

Handlungsempfehlung: Klärt eindeutig, bei welcher BG euer Verein gemeldet ist. Das steht im Mitgliedsbescheid. Ohne diese Klärung verliert ihr im Schadensfall wertvolle Zeit.

Stufe 2: Die Landes-Auffanglösung über die VGH

Greift keine andere Absicherung, gibt es in Niedersachsen einen Rahmenvertrag des Landes mit den VGH Versicherungen. Wichtig: Diese Auffanglösung ist streng nachrangig. Im Invaliditätsfall gibt es geringere Leistungen. Keine lebenslange Rente wie bei der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern feste Einmalsummen. Ein Ehrenamtlicher, der auf diese Auffanglösung angewiesen ist, steht nach einem schweren Unfall strukturell schlechter da als jemand im gesetzlichen System. Der Staat weiß das. Trotzdem bleibt es dabei.

04 Praxis-Beispiel und Meldecheck

Stellt euch vor, eine ehrenamtliche Helferin rutscht beim Einräumen einer Lieferung aus und bricht sich das Handgelenk. Der GUVH ist nicht zuständig. Der Verein meldet den Vorfall an die zuständige Berufsgenossenschaft und parallel an die VGH über die Auffanglösung des Landes.

Illustration: Erste-Hilfe-Szene im Laden

Kurz-Checkliste für die Meldung

  • Name der betroffenen Person
  • Datum und Uhrzeit des Vorfalls
  • Genaue Tätigkeit und Ort
  • Zeugen mit Kontaktdaten
  • Nachweis, dass die Aufgabe vom Verein zugewiesen war, zum Beispiel durch einen Schichtplan
  • Fotos der Unfallstelle, falls sinnvoll
Regel aus der Praxis: Verlasst euch nicht auf pauschale Annahmen. Dokumentiert jeden Einsatz. Klärt frühzeitig, bei welcher BG der Verein exakt gemeldet ist.
05 Vereinshaftpflicht: Schutz gegen Sach- und Personenschäden Dritter

Die Vereinshaftpflicht ist die Police, die Forderungen Dritter abdeckt, wenn im Dorfladen jemand verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Die VGH-Auffanglösung schützt den Trägerverein selbst nicht vor Haftpflichtansprüchen. Deshalb ist eine eigene Vereinshaftpflicht meistens unverzichtbar. Sie ist kein Luxus, sondern Pflichtkür für jeden Dorfladen-Vorstand.

Was typischerweise gedeckt ist

  • Versichert: Eine Kundin rutscht auf frisch gewischtem Boden aus und verletzt sich.
  • Versichert: Beim Regaleinräumen fällt das Smartphone eines Kunden zu Boden.
  • Versichert: Eine ehrenamtliche Person beschädigt bei einer Warenlieferung fremdes Eigentum.

Worauf ihr besonders achten müsst

Produkthaftungs- und Hygienerisiken bei der Ausgabe von Lebensmitteln müssen explizit in der Police enthalten sein. Das ist kein Standardbestandteil. Lasst euch das schriftlich vom Versicherer bestätigen.

Risikominderer: Dokumentierte Einweisungen und einfache Arbeitsanweisungen reduzieren Streit im Schadensfall erheblich.

06 Versicherung bei Veranstaltungen und Markttagen

Für Veranstaltungen wie Dorffeste, Basare oder regelmäßige Grill- und Pizzaabende reicht eine Standard-Vereinshaftpflicht oft nicht aus, besonders wenn Zelte, externe Verkäufer oder Alkoholausschank im Spiel sind.

Handlungsrichtlinie vor jedem Markt

  1. Prüft schriftlich, ob eure Police veranstaltungsbezogene Risiken einschließt.
  2. Bei regelmäßigen Sonderveranstaltungen ist eine Jahreserweiterung meist sinnvoller und weniger fehleranfällig als einzelne Tagespolicen.
  3. Lasst euch schriftlich bestätigen, dass Ehrenamtliche während der Veranstaltung, auch bei Auf- und Abbau, voll gedeckt sind.
07 Sach- und Inventarversicherung für den Dorfladenbetrieb

Die Inventarversicherung sichert den laufenden Warenbestand und die Einrichtung ab. Ein Wasserschaden oder der Ausfall der Kühlkette kann Einnahmen für Wochen auslöschen.

Was die Police abdecken sollte

  • Warenbestand und Einrichtung
  • Verderb durch Strom- oder Kühlausfall
  • Elementarschäden wie Wasser oder Sturm
08 Private Absicherung der Ehrenamtlichen

Private Policen sind eine Ergänzung, aber für Dorfladen-Helfer in Niedersachsen besonders wichtig. Da die VGH-Auffanglösung nur einen Basis-Schutz bietet, sollten Ehrenamtliche prüfen, ob eine eigene private Unfallversicherung Vereinsaktivitäten abdeckt. Dass wir unseren Helfer:innen diese Empfehlung überhaupt geben müssen, ist ein Beleg für den strukturellen Mangel, nicht für eine Eigenvorsorge-Pflicht.

Muster-Information an das Team

Da unser Verein nicht über die Kommune gesetzlich unfallversichert ist, greift im Ernstfall nur eine Auffanglösung des Landes mit Basis-Leistungen. Wir empfehlen dringend, eure private Haftpflicht- und Unfallversicherung auf Vereinsausschlüsse zu prüfen.
09 Zweistufige Checkliste für den Vorstand

Sofort (0 bis 24 Stunden)

  • Gefahrenstelle sichern
  • Erste Hilfe leisten oder organisieren
  • Fotos von der Unfallstelle machen
  • Kurze Notiz mit Uhrzeit und Beteiligten anlegen, durch die Schichtleitung

Kurzfristig (24 bis 72 Stunden)

  • Vollständige Vorfallmeldung an die zuständige Berufsgenossenschaft senden
  • Meldung bei der VGH im Rahmen der Auffanglösung prüfen und absenden
  • Vereinshaftpflicht informieren, durch die versicherungsbeauftragte Person im Vorstand
10 Mustertexte zum direkten Verwenden

Anfrage an den Versicherer zur Vereinshaftpflicht

Sehr geehrte Damen und Herren, der Verein Unser Laden Roringen e.V. (VR 2647, Amtsgericht Göttingen) betreibt einen gemeinnützigen Dorfladen mit Café-Betrieb. Bitte prüfen Sie verbindlich schriftlich, ob Ihre Vereinshaftpflicht folgende Szenarien abdeckt: 1) Ehrenamtliche bei Warenannahme und Café-Schicht, 2) temporäre Zeltaufbauten und Feste, 3) Transport von Waren durch Ehrenamtliche. Bitte um kurze schriftliche Bestätigung.

Interne Vorfallmeldung

Datum und Uhrzeit: TT.MM.JJJJ, HH:MM · Name der betroffenen Person · Tätigkeit, zum Beispiel Waffelbacken oder Café-Dienst, siehe Schichtplan · Unfallhergang, zum Beispiel Rutsch auf nassem Boden, Verstauchung · Zeugen · Anlagen wie Schichtplan und Zeugenaussage.

Einsatzbestätigung für Dienstfahrten

Ich, [Name], bestätige hiermit die Fahrt im Auftrag von Unser Laden Roringen e.V. (VR 2647) am [Datum] zur Aufgabe [z.B. Warenabholung Großmarkt].
11 Unsere Position: Die Stadt muss den Worten Taten folgen lassen

Die Oberbürgermeisterin hat klar gesagt, was der Dorfladen für Göttingen bedeutet: den gleichen Stellenwert wie Stadtteilbüro Leineberg und Weststadtzentrum. Den gleichen Stellenwert müssen wir auch in der Absicherung sehen. Drei konkrete Punkte, an denen die Stadt und das Land anfangen sollten:

  1. Satzungs- oder Verfügungsweg beim GUVH. Die Kommune kann vereinsgetragene Daseinsvorsorge-Projekte per Einzelentscheidung oder Grundsatzbeschluss in den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz einbeziehen. Der rechtliche Rahmen lässt das zu. Es fehlt der politische Wille.
  2. Transparente Zuordnungs-Kriterien. Wenn die Einordnung "städtisch" oder "nicht städtisch" über den Versicherungsstatus entscheidet, brauchen Initiativen klare Kriterien. Heute ist die Unterscheidung eine Black Box, in der sich nur Fachleute zurechtfinden.
  3. Landesweite Anpassung. Die Auffanglösung über die VGH ist ein Zwischenstand. Sie liefert Basis-Leistungen, wo voller Schutz gefordert wäre. Eine echte Gleichstellung müsste auf Landesebene geregelt werden, analog zu anderen Bundesländern mit weitergehenden Lösungen.

Wir erwarten von der Stadt Göttingen, dass sie das auf dem Neujahrsempfang ausgesprochene Versprechen auch strukturell einlöst. Wir erwarten vom GUVH eine offene Prüfung, wie vereinsgetragene Begegnungsstätten in den Schutz aufgenommen werden können. Bis dahin dokumentieren wir, klären unsere Helfer:innen auf und halten den Schutz so gut wie möglich selbst zusammen. Das ist Ehrenamt in seiner ehrlichsten Form: machen, was nötig ist, auch wenn die Rahmenbedingungen es einem schwer machen.

Fazit

Die Versicherungslage für Ehrenamtliche in niedersächsischen Dorfläden ist komplex und in Teilen unbefriedigend. Der Vorstand muss die bestehenden Möglichkeiten aktiv nutzen: Vereinshaftpflicht abschließen, Zuständigkeiten klären, Einsätze dokumentieren. Gleichzeitig bleibt sichtbar: Das System wurde nicht für unsere Art von Dorfladen gemacht. Solange sich daran nichts ändert, bleibt diese Aufklärung selbst Teil unseres Ehrenamts. Und solange die Stadt sagt, wir hätten den gleichen Stellenwert wie ihre eigenen Zentren, werden wir uns daran erinnern lassen.

Dieser Artikel ist eine Orientierungshilfe, kein Ersatz für eine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Im Zweifel unbedingt eine Fachperson hinzuziehen.

Stand der Informationen: April 2026. Die Einordnung des Roringer Dorfladens basiert auf einer offiziellen Antwort der Stadtverwaltung Göttingen auf eine interfraktionelle Anfrage der SPD- und CDU-Fraktionen im Göttinger Stadtrat. Das einleitende Zitat stammt vom Neujahrsempfang des Ortsrats Roringen.

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